Seit 01.01.2008 gilt nun auch in Bayern das absolute Rauchverbot in Gaststätten und Bars. Auf massiven Druck der Gastronomie hat sich die bayerische Staatsregierung entschlossen, Ausnahmen zuzulassen.

Seit 01.01.2008 gilt nun auch in Bayern das absolute Rauchverbot in Gaststätten und Bars. Auf massiven Druck der Gastronomie hat sich die bayerische Staatsregierung entschlossen, Ausnahmen zuzulassen.

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