Verschärftes Jugendstrafrecht

7 02 2008

Um die Gewalttaten jugendlicher Straftäter angemessen zu ahnden, werden immer mehr Stimmen laut, die eine Heruntersetzung des Strafmündigkeit Alters und häufiger und längere Gefängnisstrafen für die Missetäter fordern.

Die ersten, bei denen diese Verschärfung als abschreckendes Beispiel jetzt angewandt wurde, sind Murat und Ludmilla. Die wurden wegen Lärmbelästigung, Sachbeschädigung an Kauspielzeug und Urinierens in der Öffentlichkeit zu fünf Jahren verknackt.

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